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AGB

Moyyn erhält 15% Provision vom Jahresbruttogehalt, wenn der Kandidat beim Partner angestellt ist

Wenn der Vertrag innerhalb der ersten 3 Monate gekündigt wird, hat der Partner Anspruch auf 50% der früher gezahlten Provision

Wenn der Vertrag nach 3 – 6 Monaten (oder innerhalb der Probezeit) gekündigt wird, hat der Partner Anspruch auf 25% der früher gezahlten Provision

Umzugsdienste

Für alle ausgewählten Kandidaten wird ein Umzugsservice angeboten, der Visumbearbeitung, Wohnungssuche, Abholung vom Flughafen und bürokratische Dienstleistungen umfasst.

Die Kosten für den Umzug fallen für das Unternehmen auf der Grundlage der internen Umzugszulage für die Mitarbeiter an.

firma

MyHelpBuddy, die Muttergesellschaft der Moyyn Group, ist eine digitale Umzugsplattform, die vom EU-Sozialfonds und dem Berliner Senat unterstützt wird.

MyHelpBuddy hat mehr als 1000 Expats für einen stressfreien Umzug nach Deutschland unterstützt und verfügt über mehr als 1200+ Umzugsexperten, die den Expats bei verschiedenen Aufgaben zur Seite stehen

Moyyn ist ein internationales Rekrutierungsprojekt von MyHelpBuddy, das 2019 ins Leben gerufen wurde

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Vollständige Bedingungen und Konditionen für Unternehmen

1. Umfang der Anwendung

1.1. Moyyn UG haftungsbeschränkt (“Moyyn”), ℅ Factory Berlin, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, Deutschland betreibt die Website www.moyyn.com (“Website”) und die auf dieser Website angebotenen Rekrutierungsdienstleistungen (“Dienstleistung(en)”). Die Geschäftsbeziehung zwischen Moyyn und dem Vertragspartner (“Kunde”), einschließlich jeder zukünftigen Geschäftsbeziehung, wird ausschließlich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, sofern sie nicht durch besondere Bedingungen oder Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Produkte ergänzt und geändert werden.

1.2. Moyyn lehnt hiermit alle anderen Geschäftsbedingungen des Kunden ab. Sie finden keine Anwendung, es sei denn, Moyyn stimmt solchen anderen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zu. Vorstehendes gilt auch, wenn und soweit der Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen des Kunden über den Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen hinausgeht.

1.3. Moyyn kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach entsprechender Mitteilung ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten dann ausschließlich für die zukünftige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Moyyn verpflichtet sich, den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung auf diese Bedingung hinzuweisen.

2. Gegenstand des Vertrages

2.1. Moyyn bietet Kunden die Möglichkeit, schnell und transparent geeignete Kandidaten (“Kandidat(en)”) für eine Festanstellung zu finden

Die Dienstleistungen von Moyyn tragen dazu bei, sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand für Bewerbungs- und/oder Auswahlverfahren zu reduzieren.

2.2. Klienten sind nur dann zur Zahlung von Provisionen gemäß den Abschnitten 6 und 7 verpflichtet, wenn ein Kandidat anschließend beim Klienten angestellt wird oder ein Vertrag zwischen Klient und Kandidat gemäß den Abschnitten 4 und 5 geschlossen wurde.

2.3. Moyyn hat das Recht, seine Dienstleistungen jedermann anzubieten, auch potentiellen Wettbewerbern des Kunden. Ein Schutz vor Wettbewerb ist ausgeschlossen.

2.4. Moyyn führt keine Hintergrundüberprüfung der Kandidaten oder der von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen durch. Moyyn behält sich jedoch das Recht vor, solche Überprüfungen jederzeit durchzuführen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Fähigkeiten, Erfahrungen und Referenzen der Kandidaten zu überprüfen, bevor er ihnen eine Festanstellung oder Projektarbeit anbietet.

3. Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde erstellt ein Konto auf der Website. Das Konto des Kunden wird aktiviert, sobald ihm die Zugangs-E-Mail von Moyyn zugesandt wird.

3.2. Der Kunde bestätigt, dass er korrekte, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt hat, seine wahre Identität offenbart hat und dass er nur ein Kundenkonto zur Nutzung auf der Webseite eingerichtet hat. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde über Websites Dritter wie Github, LinkedIn oder Twitter auf der Website registriert und die auf diesen Websites gespeicherten Informationen genutzt hat. Moyyn behält sich das Recht vor, den Zugang zum Konto und die Nutzung der Webseite zu verweigern, falls der Kunde falsche, unrichtige, veraltete oder unvollständige Informationen angegeben hat.

3.3. Nach Aktivierung seines Kontos durch Moyyn ist der Kunde in der Lage, nach geeigneten Kandidaten für eine Festanstellung zu suchen, wie im Abschnitt

4. Bewerbungsverfahren und Angebote für eine Festanstellung

4.1. Sobald ein Kandidat ein Profil erstellt hat und dieses von Moyyn aktiviert und möglicherweise überprüft wurde, ist der besagte Kandidat für alle Kunden, die nach Arbeitnehmern mit dem entsprechenden Profil suchen, sichtbar. Der Kunde ist dann in der Lage, den Kandidaten per E-Mail oder Telefon einzuladen, den Bewerbungsprozess ohne jegliche rechtliche Verpflichtung einzuleiten (“Einladung”). Jede Einladung muss das vorgeschlagene Gehalt und, falls zutreffend, die Stellenbeschreibung enthalten.

4.2. Sobald der Kunde einen geeigneten Kandidaten auf der Website identifiziert hat, verpflichtet er sich, entweder während des Bewerbungsverfahrens ausschließlich über die Website mit diesem Kandidaten zu kommunizieren oder Moyyn mindestens alle sieben (7) Tage regelmäßige Fortschrittsberichte über die Bewerbung des Kandidaten zukommen zu lassen.

4.3. Alle verbindlichen Stellenangebote, die der Kunde einem Kandidaten am Ende des Bewerbungsverfahrens machen möchte, können mündlich, per Post oder E-Mail mitgeteilt werden. Ob der Klient und der Kandidat einen Vertrag miteinander abschließen oder nicht, liegt allein bei diesen Parteien. Moyyn garantiert nicht, dass Verträge zwischen einem Kunden und einem Kandidaten abgeschlossen werden.

4.4. Nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Klienten und dem Kandidaten ist der Klient dann für Provisionszahlungen wie in Abschnitt 6 unten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, haftbar.

4.5. Das Bewerbungsverfahren gilt als abgeschlossen, wenn (i) der Klient und der Kandidat einen Vertrag miteinander abschließen oder (ii) der Klient oder (iii) Moyyn das Bewerbungsverfahren auf der Website für abgeschlossen erklären (“Abschluss des Bewerbungsverfahrens”).

5. Relocation-Dienstleistungen

5.1. Die Kunden können bei Bedarf auch die von Moyyn angebotenen Relocation-Services (MyHelpBuddy) in Anspruch nehmen. Jedem vom Kunden ausgewählten Kandidaten können zusätzliche Umzugskosten entstehen, die gegebenenfalls vom Kunden zu tragen sind.

6. Preise

6.1.  Im Modell Pay per hire muss der Kunde eine Provision an Moyyn für die Vermittlung eines Kandidaten in eine Festanstellung zahlen. Für das Basic-Modell muss der monatliche Preis im Voraus bezahlt werden, um Zugang zur Plattform zu erhalten. Sobald das monatliche Abonnement abgeschlossen ist, kann der Kunde bei Bedarf das Stellenangebot für die nächsten 30 Tage fortsetzen, indem er sich erneut anmeldet. Wenn der Kunde das Abonnement nicht innerhalb des letzten Tages erneuert, wird der Job automatisch entfernt und der Zugang zu den Kandidaten wird eingeschränkt.

6.2.1. Beim Pay-per-Hire-Modell ist eine Vorabgebühr von 750 € oder eine reduzierte Vorabgebühr auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrags fällig, sobald der Vertrag abgeschlossen ist. Die Vorabgebühr wird nach erfolgreicher Anmietung von der Provision abgezogen. Die Upfront Fee ist nicht erstattungsfähig. Die an Moyyn zu zahlende Provision wird unmittelbar nach Abschluss eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig. Vorstehendes gilt auch in folgenden Fällen:

a) Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Kandidat ist unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen worden.

b) Der Klient und der Kandidat schließen innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einen Vertrag ab, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt ein konkretes Stellenangebot gemacht wurde.

c) Der Auftraggeber stellt den Kandidaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen vor, und der Kandidat wird anschließend bei dieser anderen Person bzw. diesem Unternehmen angestellt.

6.2.2. Sollte der Klient Arbeitsverträge mit mehreren von Moyyn für eine bestimmte Vermittlung identifizierten Kandidaten abschließen, muss der Klient für jeden angestellten Kandidaten eine Provision zahlen.

6.2.3. Provisionsbeträge für Kandidaten, die für eine Festanstellung angeworben werden:

Der Klient hat die Wahl zwischen zwei verschiedenen Modellen, auf denen die Provision für die Festanstellung basiert. Der Kunde kann bei jeder erfolgreichen Einstellung das gewählte Modell ändern.

1) Der Kunde wählt die Zahlung einer einmaligen Provision von fünfzehn Prozent (15%) des jährlichen Bruttogehalts (“Festes Jahresbruttogehalt”), das in jedem Arbeitsvertrag mit einem über Moyyn eingestellten Kandidaten vereinbart wurde. Der Begriff “Festes Jahresbruttogehalt” umfasst das Jahresbruttogehalt, den gesamten variablen Teil des Gehalts, alle Leistungs- und Jahresprämien sowie alle anderen Leistungen, die das gesamte Arbeitsangebot ausmachen.

Selbst wenn ein Kunde mit einem Kandidaten ein Gehalt vereinbart, das unter dem marktüblichen Satz liegt, behält sich Moyyn das Recht vor, das ursprünglich vom Kunden während des Bewerbungsprozesses auf der Webseite angebotene feste Jahresbruttogehalt als Ersatzreferenz für die Berechnung der fälligen Provision zu verwenden.

a.) Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Datum des vertraglich vereinbarten Beginns des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) beendet wird, verpflichtet sich der Kunde, Moyyn innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Ende des Arbeitsvertrages entsprechend zu informieren. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, 50% der an Moyyn gezahlten Provision zurückzufordern, vorausgesetzt

der Klient Moyyn innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum des Vertragsendes schriftlich über die Beendigung des Vertrages informiert hat, und

der Vertrag aus Gründen gekündigt wurde, die mit der Person oder dem Verhalten des Kandidaten zusammenhängen.

b.) Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag zwischen dem Klienten und dem Kandidaten innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum des vertraglich vereinbarten Beginns des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung, Auflösungsvereinbarung) beendet wird, verpflichtet sich der Klient, Moyyn innerhalb von zehn (10) Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrags entsprechend zu informieren. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, fünfundzwanzig Prozent (25%) der an Moyyn gezahlten Provision zurückzufordern, vorausgesetzt

der Klient Moyyn innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum des Vertragsendes schriftlich über die Beendigung des Vertrages informiert hat; und

der Vertrag aus Gründen gekündigt wurde, die mit der Person oder dem Verhalten des Kandidaten zusammenhängen.

Der Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers erlischt (im Sinne einer auflösenden Bedingung), wenn der Auftraggeber oder ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen (i.S.d. §§ 15 ff. AKtG) den Kandidaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wieder einstellt oder beschäftigt oder wenn der Kandidat eine freiberufliche Tätigkeit für den Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (i.S.d. §§ 15 ff. AKtG) aufnimmt.

6.2.4. Der Anspruch auf Rückforderung eines Teils oder der gesamten gezahlten Provision, wie in Abschnitt 6.2.3 dargelegt, ist eine freiwillige Verpflichtung von Moyyn. Moyyn behält sich daher das Recht vor, Gutscheine für weitere Leistungen bis zur Höhe der geforderten Summe anzubieten. Alle vom Kunden zurückgeforderten Beträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem der Kunde eine Rückzahlung von Moyyn gefordert hat, zur Zahlung fällig.

6.2.5. Der Kunde verpflichtet sich, Moyyn unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er einen Vertrag mit einem Kandidaten abgeschlossen hat und den Inhalt dieses Vertrages durch geeignete Nachweise zu belegen. Moyyn stellt dem Kunden ein Online-Formular zur Verfügung, zu dessen sofortigem Ausfüllen sich der Kunde verpflichtet. 

Für den Fall, dass der Klient dreißig (30) Tage vor Beginn des vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnisses nicht alle notwendigen Informationen und Nachweise zur Verfügung stellt, behält sich Moyyn das Recht vor, das ursprünglich vom Klienten während des Bewerbungsverfahrens auf der Webseite angebotene feste Jahresbruttogehalt als Bezugsbasis für die Berechnung einer fälligen Provision zu verwenden. Darüber hinaus gilt das Provisionsmodell 6.2.3. 1) oben wird standardmäßig angewendet.

6.2.6. Alle Provisionen werden ohne die geltende Mehrwertsteuer berechnet.

6.2.7. Moyyn wird dem Kunden spätestens zu Beginn der vereinbarten Tätigkeit eine Rechnung für seine Leistungen zusenden. Der Rechnungsbetrag ist sofort, spätestens bis zum ersten Tag der vereinbarten Beschäftigung, fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Datum, an dem der fällige Betrag auf dem Bankkonto von Moyyn gutgeschrieben wird, bestimmt die Rechtzeitigkeit der Rechnungsbegleichung. Auf alle überfälligen Beträge werden Zinsen in Höhe von acht Prozent (8%) über dem zum Zeitpunkt des Zahlungsrückstands geltenden Basiszinssatz erhoben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Gegenbeweis zu führen, dass Moyyns kein oder ein geringerer Schaden als geltend gemacht entstanden ist.

6.2.8. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind entweder unbestritten oder rechtskräftig zugunsten des Kunden gerichtlich festgestellt. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

7. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Moyyn unverzüglich zu benachrichtigen, wenn durch die Nutzung der Dienste und/oder der Website von Moyyn ein Vertrag, gleich welcher Art, mit einem Kandidaten abgeschlossen wird. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Moyyn die wesentlichen Bedingungen dieses Vertrages (Gehalt / Tagessatz / Vergütung, Datum des Vertragsabschlusses etc.) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für (i) Verträge, die zwischen Kandidaten und einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen (im Sinne der §§ 15 ff. AktG) abgeschlossen werden, (ii) neue Verträge, die zwischen Kandidaten und einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen (im Sinne der §§ 15 ff. AktG) innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Datum des Endes des Bewerbungs-/Auswahlverfahrens gemäß Ziffer 5.2.3 abgeschlossen werden. 1) oben, und (iii) für Kunden.

Für den Fall, dass der Klient gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 8 verstößt, ist er verpflichtet, eine einmalige Strafe in Höhe von sieben Komma fünf Prozent (7,5 %) des festen Jahresbruttogehalts oder der Gesamtvergütung für freiberufliche Arbeit zu zahlen, die der Klient dem Kandidaten ursprünglich während des Bewerbungs-/Auswahlverfahrens auf der Website angeboten hat. Andere Ansprüche, mit denen die Vertragsstrafe verrechnet wird, bleiben jedoch unberührt.

8. Dauer und Beendigung

8.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Moyyn kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

8.2. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Für Moyyn liegt ein wichtiger Grund vor:

der Kunde, der falsche, unrichtige, veraltete oder unvollständige Informationen auf der Webseite angibt und diese Informationen auf Anfrage nicht korrigiert;

der Kunde Inhalte verbreitet oder erstellt, die erniedrigend, gewalttätig, bedrohlich, vulgär oder fremdenfeindlich sind und die geeignet sind, die Menschenwürde zu verletzen; oder

der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.

8.3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

8.4. Als Folge der Kündigung wird dem Kunden der Zugang zur Website verweigert, entweder sofort oder am Ende der Kündigungsfrist. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben von der Kündigung unberührt.

8.5. Die Löschung des Kontos durch den Kunden gilt als Kündigung des Vertrages.

9. Haftung von Moyyn

9.1. Die Haftung von Moyyn ist auf seine wesentlichen Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

9.2. Im übrigen ist die Haftung von Moyyn auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei Nichteinhaltung einer ihrer sonstigen Pflichten, unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß beschränkt.

9.3. Im Falle der Fahrlässigkeit ist die Haftung von Moyyn auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadenersatzbeträge beschränkt.

9.4. Soweit die Schadensersatzhaftung Moyyn ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Moyyn.

9.5. Keine Haftungsbeschränkungen gelten im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Geistige Eigentumsrechte

10.1. Moyyn hat die ausschließlichen Rechte an allen Urheber-, Marken- oder sonstigen benachbarten/verwandten Rechten an der Website, die Moyyn dem Kunden nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung stellt. Diese Rechte sind örtlich unbeschränkt, zeitlich begrenzt, nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Moyyn hat die entsprechenden Verwertungsrechte für Rechte Dritter erworben. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt in jedem Fall mit dem Ende der Laufzeit des Vertrages gemäß Ziffer 8.1.

10.2. Der Kunde darf die Webseite nicht für andere als die von Moyyn angebotenen Zwecke nutzen. Ebenso wenig ist es ihm gestattet, nicht bereits aktivierte Funktionen auf der Webseite zu aktivieren, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, Dritten unberechtigten Zugriff auf den von Moyyn angebotenen Vermittlungsservice zu gewähren oder Hinweise auf die gesetzlichen Leistungsschutzrechte von Moyyn zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen. Außer in den gesetzlich zulässigen Fällen darf der Kunde den Quellcode von Moyyn nicht verändern, vervielfältigen, dekompilieren oder übersetzen.

11. Beteiligung Dritter

Moyyn behält sich das Recht vor, Dritte mit der Ausführung und/oder Durchführung eines Teils oder der Gesamtheit der Dienstleistungen zu beauftragen, zu deren Erbringung es sich gemäß den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet. Jegliche Kundendaten werden diesen Dritten nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt.

12. Vertraulichkeit

12.1. Sowohl Moyyn als auch der Kunde verpflichten sich, alle ihnen zur Kenntnis gelangenden Informationen über Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Beide Parteien verpflichten sich ferner, den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen, nicht an Dritte weiterzugeben. Zur Wahrung der Interessen einer oder beider Vertragsparteien ist eine Weitergabe der Vertragsbedingungen an Dritte nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Informationen, die zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens bereits öffentlich bekannt sind, d.h. von Dritten leicht zugänglich sind; Informationen, die nach Bekanntwerden einer Vertragspartei rechtmäßig von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der gegenüber der anderen Vertragspartei keiner diesbezüglichen Geheimhaltungspflicht unterliegt; Informationen, die auf Verlangen einer gesetzlichen Behörde oder Agentur herauszugeben sind; und Informationen, die Rechts- oder Steuerberatern oder anderen Personen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, mitgeteilt werden müssen, die von der anderen Vertragspartei zu Beratungszwecken beauftragt wurden.

12.2. Moyyn ist jedoch berechtigt, den Firmennamen und das Identifikationslogo des Kunden während und nach der Vertragslaufzeit als Referenz zu verwenden (z. B. auf der Website von Moyyn’s Dienstleistungen, in Präsentationen und in gedrucktem und/oder Online-Werbematerial von Moyyn).

12.3. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die in den Abschnitten 11.1 und 11.2 genannten Verpflichtungen ist die Partei, die ihre Verpflichtung(en) verletzt, zur Zahlung einer von der anderen Partei nach eigenem Ermessen festzusetzenden Strafe oder im Streitfall eines vom zuständigen Gericht festgesetzten Betrages verpflichtet.

13. Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Moyyn vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für diese Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht. Für den Fall, dass sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweist oder undurchsetzbar ist oder wird, bleibt die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Berlin, 10. August 2021